Zum Artikel Ein Artikel von Dipl.-Wirtsch.-Ing. Markus Becker aus der Zeitschrift "Silo World - Ausgabe 3/15"
Zum Artikel Ein Artikel von Dr. Anton Hasenböhler aus der Zeitschrift "Mühle + Mischfutter · 152. Jahrgang · Heft 8 · 23. April 2015"
Für die Errichtung von Schüttgutlagern gelten - wie im Bauwesen üblich - Normen und technische Regelwerke, deren
Einhaltung einen vom Gesetzgeber geforderten (Mindest-) Sicherheitsstandard bei entsprechender Ausführungsqualität gewährleistet.
Normenvergleich EC-DIN
Mit Ablauf des 31.12.2013 sind die letzten Übergangsfristen für die Neuordnung der Baunormen abgelaufen - für statische Berechnungen im Bauwesen gelten jetzt in Deutschland und weiten Teilen Europas nur noch die "Eurocodes"
(EC), d.h. vereinheitlichte Regeln für die rechnerische Auslegung und Bemessung im Bauwesen. Wesentliche Ziele
dieser Umstellung sind die Herstellung europaweit einheitlicher Entwurfskriterien und die Harmonisierung unterschiedlicher nationaler Regelungen, um bei gleichen Randbedingungen und Vorgaben trotz unterschiedlicher Standorte die
gleiche Bauwerksqualität zu erhalten.
Auch wenn sich die Berechnungsverfahren teilweise geändert haben, finden sich wesentliche Teile der alten Normen in
den neuen
Eurocodes
wieder (siehe Tabelle).
Mit der Einführung der EC gelten auch neue Vorschriften für die Ausführung von Stahltragwerken (analog für Aluminiumtragwerke): Die Ausführung von nach EC bemessenen Produkten im Stahl- und Stahlleichtbau muss nach Ablauf
der hierfür geltenden Übergangsfrist seit 01.07.2014 zwingend gemäß EN 1090 erfolgen, d.h. mit Einführung der EC
sind auch die Herstellerqualifikationen und Dokumentationspflichten zu den Produktionsprozessen neu geordnet worden.
DIN EN 1090-Zertifikat
Gemäß den Regelungen der europäischen Bauproduktenverordnung müssen Stahlbauprodukte auf Grundlage der DIN EN 1090-1 mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden. Erst danach darf ein Hersteller seine mit dem CE-Zeichen versehenen Bauprodukte in Deutschland bzw. innerhalb der EU in Verkehr bringen.
Die Herstellung von Stahlbauprodukten nach EN 1090-2 bedarf der stetigen Überwachung des Produktionsprozesses durch eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK). Hierzu sind geregelte Fertigungsprozesse kontinuierlich nachvollziehbar zu dokumentieren, die Produkte sowie deren Herstellung ständig zu überwachen und entsprechende betriebliche wie personelle Fachqualifikationen nachzuweisen. Erfüllt der Hersteller alle vorgeschriebenen Anforderungen, kann er sich die Konformität der WPK durch eine akkreditierte und notifizerte Stelle in Form eines Zertifikates bestätigen lassen.
Als Fertigungsnorm soll die EN 1090 die Verantwortlichkeiten für Qualität der verwendeten und hergestellten Produkte nachverfolgbar sicherstellen. Dafür müssen zertifizierte Hersteller für Produkte eine Konformitätserklärung nach EN 1090-1 abgeben (CE-Kennzeichnung).
Um die höchstmögliche Qualität unser Produkte sicherzustellen, haben wir uns im Jahr 2014 zertifizieren lassen.
Würth PartnerbetriebUnser Partner für Befestigungsmaterial.